Zugangsvoraussetzungen für die Erzieher*in-Ausbildung

Erfüllen Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung zum*zur Erzieher*in?

Um mit der Erzieher*in-Ausbildung starten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Bitte prüfen Sie, ob Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen, d.h. die schulische bzw. berufliche Qualifikation für eine Bewerbung zur Erzieher-Ausbildung mitbringen.

→ HIER können Sie einen Schnelltest dazu durchführen.

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sprechen Sie uns an!

Die Zulassung zur Ausbildung als staatlich geprüfte Erzieher*in an der Pro Inklusio – Fachschule setzt folgenden Tatsachen voraus:

Diese müssen von Ihnen in Form schriftlicher Nachweise zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

  • Einen Arbeitsvertrag mit einer zugelassenen Praxisstelle mit mindestens 19,5 Stunden Arbeitszeit pro Woche, bis spätestens Februar des Ausbildungsstartes
  • Mindestens einer der folgenden Bildungsabschlüsse:
    • die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
    • die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Studiengang und der Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer
    • die allgemeine Hochschulreife und der Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer
    • den mittleren Schulabschluss und eine berufliche Vorbildung (*)
    • die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
    • keine nichtbestandene Probezeit oder endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik

(*) Als berufliche Vorbildung zählt der Nachweis mindestens einer der folgenden Berufserfahrungen:

  • Berufsabschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Ausbildung
  • Eine einschlägige Berufstätigkeit (mindestens 3 Jahre bei 19 Wochenstunden)
  • Berufsabschluss einer mindestens zweijährigen anderen Ausbildung mit Kammerprüfung
  • Eine andere Berufstätigkeit (mindestens 4 Jahre bei 19 Wochenstunden)

Auf die Berufstätigkeit wird maximal eine der folgenden Tätigkeiten bis zu einem Jahr angerechnet:

  • Die selbständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen
  • Die selbständige Führung eines Haushalts mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört
  • Die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte

Ihre Bewerbungsmappe muss die folgenden vollständigen und gültigen Unterlagen enthalten:

  • Tabellarischer Lebenslauf.
    (Im tabellarischen Lebenslauf müssen alle Daten über Schulbesuche und berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten aufgeführt sein!)
  • Beglaubigte Zeugnisse der Schulabschlüsse, Studienabschlüsse und Berufsausbildungen
    Anerkennung der Senatsverwaltung von Schul- oder Studienabschlüssen, die im Ausland gemacht wurden
  • Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder andere anerkannte Beschäftigungen (FSJ, Erziehungsjahr)
  • Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann und wo bereits ein Studiengang an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder die Prüfung für Nichtschüler*innen abgelegt, und gegebenenfalls aus welchen Gründen der Studiengang oder die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.

 

Schnelltest: Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen?

Ich habe

Abitur, Fachabitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife

und kann das mit einem beglaubigten Abschlusszeugnis nachweisen.

Ich habe

einen Mittleren Schulabschluss

und kann das mit einem beglaubigten MSA-Zeugnis nachweisen.

mit der Fachrichtung / dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialwesen

ohne Schwerpunkt oder mit einem anderen Schwerpunkt

Ich bin

berufstätig ohne abgeschlossene anerkannte Ausbildung.

Ich habe

eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung.

Ich habe

ein FSJ oder ein Praktikum im sozialpflegerischen sozialpädagogischen Bereich von mindestens 8 Wochen Dauer geleistet und kann das mit einem Nachweis belegen.

Ich bin

berufstätig ohne Ausbildung.

Ich habe

eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung
oder
ein abgeschlossenes Studium.

Ich habe

ein FSJ oder ein Praktikum im sozialpflegerischen sozialpädagogischen Bereich von mindestens 8 Wochen Dauer geleistet und kann das mit einem Nachweis belegen.

Ich habe

mindestens 19 Wochenstunden in einem sozialen, pflegerischen oder pädagogischen Beruf gearbeitet.

Ich habe

mindestens 19 Wochenstunden in einem sonstigen Beruf gearbeitet.

Ich habe

mehr als 3 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

2 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

mehr als 4 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

3 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

selbständig einen Haushalt mit mindestens 3 Personen geführt
Als Nachweis gelten die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

selbständig einen Haushalt mit mindestens 2 Personen geführt, dem eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehörte
Als Nachweis gelten die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder, Kopie des Personalausweises der pflegebedürftigen Person + Pflegestufe bzw. ein Schreiben der betroffenen Person

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

ein Freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet
und kann das mit einer Dienstbescheinigung nachweisen.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

eine Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfüllt
und kann das mit einem Wehrbescheid nachweisen.

Ich habe

eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeld und kann einen Ausbildungsnachweis beifügen.

Ich habe

eine abgeschlossene sonstige Ausbildung,
mind. 2-jährig mit IHK/Kammer
oder 3-jährig ohne IHK/Kammer
und kann den Ausbildungsnachweis anfügen.

Ich habe

ein abgeschlossenes Studium.

Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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