Pro Inklusio – Fachschule für Sozialpädagogik: Präsentation

Zugangsvoraussetzungen

Zur Überprüfung können sie unsere Checkliste nutzen, oder machen Sie den Schnelltest auf der Ausbildungswebsite der Kita-Eigenbetriebe von Berlin.

Die Zulassung zur Ausbildung als staatlich geprüfte Erzieher*in an der Pro Inklusio – Fachschule setzt folgenden Tatsachen voraus:

Diese müssen von Ihnen in Form schriftlicher Nachweise zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

  • Einen Arbeitsvertrag mit einer zugelassenen Praxisstelle mit mindestens 19,5 Stunden Arbeitszeit pro Woche, bis spätestens Februar des Ausbildungsstartes
  • Mindestens einer der folgenden Bildungsabschlüsse:
    • die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
    • die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Studiengang und der Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer
    • die allgemeine Hochschulreife und der Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer
    • den mittleren Schulabschluss und eine berufliche Vorbildung (*)
    • die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
    • keine nichtbestandene Probezeit oder endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik

(*) Als berufliche Vorbildung zählt der Nachweis mindestens einer der folgenden Berufserfahrungen:

  • Berufsabschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Ausbildung
  • Eine einschlägige Berufstätigkeit (mindestens 3 Jahre bei 19 Wochenstunden)
  • Berufsabschluss einer mindestens zweijährigen anderen Ausbildung mit Kammerprüfung
  • Eine andere Berufstätigkeit (mindestens 4 Jahre bei 19 Wochenstunden)

Auf die Berufstätigkeit wird maximal eine der folgenden Tätigkeiten bis zu einem Jahr angerechnet:

  • Die selbständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen
  • Die selbständige Führung eines Haushalts mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört
  • Die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte

Ihre Bewerbungsmappe muss die folgenden vollständigen und gültigen Unterlagen enthalten:

  • Tabellarischer Lebenslauf.
    (Im tabellarischen Lebenslauf müssen alle Daten über Schulbesuche und berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten aufgeführt sein!)
  • Beglaubigte Zeugnisse der Schulabschlüsse, Studienabschlüsse und Berufsausbildungen
    Anerkennung der Senatsverwaltung von Schul- oder Studienabschlüssen, die im Ausland gemacht wurden
  • Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder andere anerkannte Beschäftigungen (FSJ, Erziehungsjahr)
  • Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann und wo bereits ein Studiengang an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder die Prüfung für Nichtschüler*innen abgelegt, und gegebenenfalls aus welchen Gründen der Studiengang oder die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.

 

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