Zur Überprüfung können sie unsere Checkliste nutzen, oder machen Sie den Schnelltest auf der Ausbildungswebsite der Kita-Eigenbetriebe von Berlin.
Die Zulassung zur Ausbildung als staatlich geprüfte Erzieher*in an der Pro Inklusio – Fachschule setzt folgenden Tatsachen voraus:
Diese müssen von Ihnen in Form schriftlicher Nachweise zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
- Einen Arbeitsvertrag mit einer zugelassenen Praxisstelle mit mindestens 19,5 Stunden Arbeitszeit pro Woche, bis spätestens Februar des Ausbildungsstartes
- Mindestens einer der folgenden Bildungsabschlüsse:
- die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
- die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Studiengang und der Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer
- die allgemeine Hochschulreife und der Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer
- den mittleren Schulabschluss und eine berufliche Vorbildung (*)
- die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- keine nichtbestandene Probezeit oder endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik
(*) Als berufliche Vorbildung zählt der Nachweis mindestens einer der folgenden Berufserfahrungen:
- Berufsabschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Ausbildung
- Eine einschlägige Berufstätigkeit (mindestens 3 Jahre bei 19 Wochenstunden)
- Berufsabschluss einer mindestens zweijährigen anderen Ausbildung mit Kammerprüfung
- Eine andere Berufstätigkeit (mindestens 4 Jahre bei 19 Wochenstunden)
Auf die Berufstätigkeit wird maximal eine der folgenden Tätigkeiten bis zu einem Jahr angerechnet:
- Die selbständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen
- Die selbständige Führung eines Haushalts mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört
- Die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- Die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte
Ihre Bewerbungsmappe muss die folgenden vollständigen und gültigen Unterlagen enthalten:
- Tabellarischer Lebenslauf.
(Im tabellarischen Lebenslauf müssen alle Daten über Schulbesuche und berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten aufgeführt sein!) - Beglaubigte Zeugnisse der Schulabschlüsse, Studienabschlüsse und Berufsausbildungen
Anerkennung der Senatsverwaltung von Schul- oder Studienabschlüssen, die im Ausland gemacht wurden - Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder andere anerkannte Beschäftigungen (FSJ, Erziehungsjahr)
- Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann und wo bereits ein Studiengang an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder die Prüfung für Nichtschüler*innen abgelegt, und gegebenenfalls aus welchen Gründen der Studiengang oder die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.