Fragen zu Ausbildung oder Bewerbung?

… mit einer Praxisstelle bei einem unserer Freigen Kooperationspartner*innen?

Die hier zusammenstellten Fragen und Antworten beziehen sich nur auf das Bewerbungsverfahren bei den Freien Kooperationspartner*innen.
Das Bewerbungsverfahren bei den Kita-Eigenbetrieben unterscheidet sich in einigen Punkten, die FAQs dazu finden Sie HIER.

 

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

 

Kann ich einen Bildungsgutschein beim Arbeitsamt beantragen?

Nein, das ist nicht möglich, da die Ausbildung für Sie kostenfrei ist.

Kostet die Schule Geld?

Sie müssen kein Schulgeld bezahlen. Es entstehen Ihnen also keine weiteren Ausbildungskosten.

Wann bekomme ich meinen Schulvertrag?

Wenn der Bewerbungstag erfolgreich absolviert wurde und Sie eine Praxisstelle haben, geht Ihnen im Anschluss die Schulplatz-Zusage für den Schulstart im Februar zu.
Den Schulvertrag erhalt­en Sie spätestens 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn per Post.

Wie gestalten sich die regulären Schulzeiten?

Regulär haben Sie an zwei Wochentagen von 08:30 bis 16:15 Uhr Unterricht in der Schule.

Wie wird die Ausbildung finanziert?

Während der Ausbildung erhalten Sie vom jeweiligen Träger ein monatliches Entgelt, wobei Ihre vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit 25 Stunden nicht überschreiten darf.

 


Häufig gestellte Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen

 

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über alle Nachweise bzw. Qualifikationen verfüge?

Sie können sich auch dann bei uns bewerben, wenn Ihnen beispielsweise noch ein Praktikumsnachweis oder ein Anerkennungsschreiben des Senats fehlen.
In diesem Fall laden Sie bitte an der entsprechenden Stelle im Onlineformular ein (selbsterstelltes) Dokument hoch, aus dem hervorgeht, warum Sie das benötigte Schriftstück nicht mitschicken konnten.

Was ist mit dem Begriff „einschlägig“ gemeint?

Einschlägig, förderlich oder relevant sind Berufsausbildungen oder -tätigkeiten dann, wenn Erfahrungen in sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeldern gesammelt werden konnten. Dazu gehört beispielsweise eine Ausbildung zur Sozialassistent*in.

Was muss ich bei im Ausland erworbenen Hochschul-Abschlüssen beachten?

Bitte prüfen Sie zuerst Ihre Abschlüsse über die Datenbank der Kultusministerkonferenz anabin. Sollte Ihr Abschluss bzw. Ihre Hochschule dort verzeichnet sein, senden Sie uns den Ausdruck mit Ihrem übersetzten Zeugnis zu. Wenn Ihr Abschluss bzw. Ihre Hochschule nicht in der anabin-Datenbank verzeichnet ist, wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung und lassen sich Ihren Abschluss dort anerkennen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen.
Achtung: Originale oder Übersetzungen Ihrer Studienabschlüsse/-zwischenzeugnisse sind nicht ausreichend!

Was muss ich bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen beachten?

Wenn Sie sich mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss für einen Ausbildungsplatz bewerben möchten, müssen Sie diesen Abschluss durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anerkennen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Berliner Senatsverwaltung.

Achtung: Originale oder Übersetzungen Ihrer Schulabschlüsse sind nicht ausreichend!

Was passiert, wenn ich nicht über die geforderte Berufserfahrung verfüge?

Sollten Sie nicht über die geforderte Berufserfahrung von mindestens drei bzw. vier Jahren verfügen, kann bis zu maximal ein Jahr auf die Berufserfahrung angerechnet werden.
Nach der SozPädVO kommen dafür folgende Voraussetzungen in Frage:

  • selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen
  • selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört
  • die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres
  • die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte

Welche Unterlagen muss ich unbedingt meiner Bewerbung beifügen?

Die von Ihnen einzureichenden Unterlagen sind abhängig von Ihrem Schul- und Berufsweg.
Wir benötigen von Ihnen:

  • einen vollständigen Lebenslauf
  • ein Anschreiben, inklusive Motivation
  • Schul- / Hochschulzeugnisse
  • Ausbildungszeugnisse (von Schule und Ausbildungsstätte)
  • Nachweise der Berufstätigkeit

Wer kann an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen?

Die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieher*in kann prinzipiell von jeder/jedem Interessierten absolviert werden. Die Sozialpädagogikverordnung (SozPädVO) setzt jedoch voraus, dass Sie mindestens über einen Mittleren Schulabschluss und berufliche Vorerfahrung verfügen.

 


Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung

 

Kann ich meine Unterlagen auch in anderen Dateiformaten einreichen?

Nein. Aus Sicherheitsgründen können Sie ausschließlich pdf-Dateien mitschicken. Andere Dateiformate können wir leider nicht berücksichtigen. Software zum Erstellen von pdf-Dateien finden Sie hier.

Wann muss ich mein Führungszeugnis abgeben?

Die Träger verfahren unterschiedlich mit der Weitergabe des Führungszeugnisses; erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Träger, wie das Führungszeugnis an die Pro Inklusio – Fachschule gelangt.

Das Zeugnis muss spätestens vier Wochen nach Unterrichtsbeginn bei Pro Inklusio vorliegen.

Welche Unterlagen muss ich bis spätestens zum Ausbildungsbeginn vorlegen?

Bis zum Start Ihrer Ausbildung bitten wir Sie, folgende Unterlagen einzureichen:

  • zwei aktuelle Lichtbilder
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • eine hausärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als zwei Monate)
  • beglaubigte Zeugnisse

Werde ich über den Eingang meiner Bewerbung informiert?

Nach dem Versand Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese wird automatisch erzeugt und erreicht Sie innerhalb weniger Minuten. Damit wird bestätigt, dass Ihre Bewerbung in unserem Bewerbungsmanagementsystem eingegangen ist.

Wenn Sie keine Bestätigungs-Mail in Ihrem Posteingang finden können, überprüfen Sie bitte Ihren Spam- bzw. Junk-Eingang.

Wie lange speichert Pro Inklusio die Bewerbung und meine persönlichen Daten?

Mündet Ihre Bewerbung nicht in einen Schulvertrag, löschen wir Ihre Daten spätestens drei Monate nach dem letzten Kontakt mit der Pro Inklusio – Fachschule für Sozialpädagogik bzw. der PROCEDO-Berlin GmbH .

Wie werden meine persönlichen Daten gesichert?

Ihre Daten sind nur befugten Personen innerhalb der Pro Inklusio – Fachschule für Sozialpädagogik zugänglich und werden vertraulich behandelt.

Sämtliche personenbezogenen Daten, die Sie in Ihrem Bewerbungsformular bereitgestellt haben, unterliegen der Kontrolle der Pro Inklusio – Fachschule für Sozialpädagogik. Die personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe des deutschen Datenschutzgesetzes und anderer relevanter Gesetzgebung im Einklang mit der EU-Richtlinie verarbeitet. Bitte lesen Sie hierzu auch die Hinweise zum Datenschutz in unserem Impressum.

Woher bekomme ich ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis?

Wenn Aussicht auf einen Arbeitsvertrag besteht, überreicht Ihnen der Träger ein Schreiben, das Sie zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses berechtig. Damit beantragen Sie das Führungszeugnis bei der zuständigen Stelle bei Ihrem Bürgeramt. Dieses wird direkt an den Träger gesandt.

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