Empfehlungen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der berufsbegleitenden Erzieher*in-Ausbildung

Berlin, 20.03.2019

das vorliegende Papier formuliert Empfehlungen des Teams des Bundesmodellprojekts Quereinstieg -Männer und Frauen in Kitas (angesiedelt bei der PROCEDO-Berlin GmbH), der Pro Inklusio – Fachschule für Sozialpädagogik und deren Kooperations­partner.
Die Empfehlungen spiegeln die Ergebnisse eines Runden Tisches wieder, der durch die Koordinatorinnen des Bundesmodellprogramms Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas ins Leben gerufen und mit allen an der Ausbildung Beteiligten[1] geführt wurde.

[1] Studierende, Mentor*innen, Dozent*innen, Einrichtungsleitungen, Fachberatungen, Schulleitungen, Geschäftsführung, eine Frauenvertreterin, Koordinatorinnen des Bundesmodellprojekts Quereinstieg

Hier lesen Sie das vollständige Positionspapie als PDF

Die Pro Inklusio – Fachschule für Sozialpädagogik bildet in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern rund 600 Studierende aus. Die Kooperationspartner sind:

  • Kindergärten City, Eigenbetrieb von Berlin
  • Kindergärten NordOst, Eigenbetrieb von Berlin
  • Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin
  • Kindertagesstätten SüdOst, Eigenbetrieb von Berlin
  • Kindertagesstätten Berlin Süd-West, Eigenbetrieb von Berlin
  • Netzwerk Spiel/Kultur Prenzlauer Berg e.V.
  • KITA-Dialog gGmbH
  • Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH
  • Kinder und Jugend der Volkssolidarität Berlin gGmbH
  • HAVEL-KIDS Kinderbetreuung gGmbH
  • Drachenreiter gGmbH
  • GenerationenRaum gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung generationsübergreifender Interaktionen GmbH
  • SOCIUS – Die Bildungspartner gGmbH
  • OPTIMUS – Die Bildungspartner gGmbH
  • Pro Inklusio – Fachschule für Sozialpädagogik
  • Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gemeinnützige GmbH
  • BIK Berliner Institut für Kleinkindforschung e.V.
  • Sinneswandel gGmbH

Empfehlungen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

  1. Die für Berlin geltende 100%ige Anrechnung der Erzieher*innen in berufsbegleitender Ausbildung auf den Personalkostenschlüssel gefährdet die Ausbildungsqualität. Wir empfehlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, diese zu modifizieren. Um eine gute Ausbildungsqualität ermöglichen zu können, sollten Erzieher*innen in berufsbegleitender Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr zu 25%, im 2. Ausbildungsjahr zu 50% und im 3. Ausbildungsjahr zu 75% bei voller Gegenfinanzierung der Personalkosten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angerechnet werden.
  2. Wir empfehlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Qualitätsstandards für verpflichtende Mentor*innen-Schulungen für das Land Berlin zu entwickeln.
  3. Wir empfehlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, (spätestens mit Beginn der Anleitungstätigkeit) für alle Mentor*innen eine verpflichtende, (mindestens) 7-tägige Schulung zu finanzieren.
  4. Wir empfehlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, ein differenziertes Stellenprofil für Mentor*innen am Lernort Praxis vorzugeben. Mentor*innen sollten für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten (höhere Eingruppierung/Zulage).
  5. Wir empfehlen, dass Träger, die Erzieher*innen in berufsbegleitender Ausbildung beschäftigen, durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine bessere personelle Ausstattung erhalten,
    1. um sicherstellen zu können, dass die Stunden für Anleitung dem Rechtsanspruch entsprechend regelmäßig wahrgenommen werden.
    2. um eine Vertretung für Mentor*innen im Urlaubs- oder Krankheitsfall gewährleisten zu können.
    3. um Mentor*innen ein Stundenkontingent für die Teilnahme an einer Mentor*innen-Schulung, an Fachveranstaltungen/Vernetzungstreffen/Mentor*innen-Treffen und Fortbildungen zu ausbildungsrelevanten Themen zu geben.
  6. Die Stunden für Anleitung sollten den Erzieher*innen in Ausbildung in allen Tätigkeitsfeldern zustehen. Wir empfehlen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.
  7. Wir empfehlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Fachschulen regelmäßige Beratungen für Quereinsteigende in Form fest installierter Sprechstunden bei schulischen oder beruflichen Schwierigkeiten anbieten können, um einer hohen Abbrecher*innen-Quote entgegenzuwirken.
  8. Wir empfehlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Träger die Quereinsteigenden in jedem Ausbildungsjahr eine festgelegte Anzahl an Tagen für Selbstlernphasen freistellen können. Diese Tage sollten die Quereinsteigenden in Absprache mit der Einrichtungsleitung terminieren dürfen.

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